Erläuterung zur Kündigungsfrist
Eine Kündigung kann laut Statuten nur zum Ende des Geschäftsjahres wirksam werden. Das IVBS-Geschäftsjahr läuft vom 01.04.-31.03. Da die Kündigungsfrist laut obiger Regelung drei Monate beträgt, muss eine Kündigung die zum Ende des Geschäftsjahres wirksam werden soll, bis zum 31.12. des Vorjahres vorliegen.